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KG, 03.05.1999 - 25 U 1675/99 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- ZMR 2000, 818
Wird zitiert von ... (6)
- AG München, 27.06.2017 - 461 C 9942/17
Eine eigenmächtige Räumung ist unzulässig
Eine erweiternde oder analoge Anwendung des § 864 Abs. 2 BGB (zu solchen Fällen vgl. etwa BGH vom 09.11.1998, II ZR 144/97, NJW 1999, 425; KG vom 03.05.1999, 25 U 1675/99) kommt nach Auffassung des Gerichtes im Bereich des Wohnungsmietrechtes nicht in Betracht. - OLG Brandenburg, 23.09.2005 - 4 U 25/05
Klage auf Wiedereinräumung des Besitzes gem. § 861 Abs. 1 Satz 1 BGB
(3) Soweit das Kammergericht in einem Beschluss vom 03.05.1999 (ZMR 2000, 818-821) mit Hilfe des Rechtsgedankens aus § 864 Abs. 2 BGB petitorische Einwendungen auch in einem Eilverfahren auf Besitzschutz dann zugelassen hat, wenn es um den Erlass einer offensichtlich rechtswidrigen Leistungsverfügung geht (vgl. hierzu auch Lehmann-Richter, NJW 2003, 1717, 1718), ist für das vorliegende Berufungsverfahren zu beachten, dass durch das Landgericht Potsdam lediglich eine Regelungsverfügung - und gerade keine Leistungsverfügung - erlassen worden ist. - OLG Köln, 31.08.2010 - 23 U 5/10
Zulässigkeit petitorischer Einwendungen bei Geltendmachung verbotener Eigenmacht …
Das Kammergericht hat weitergehend auch die bloße petitorische Einwendung ausreichen lassen, wenn sie entscheidungsreif ist (KG ZMR 2000, 818; zust. Lehmann-Richter NJW 2003, 1717; abl. Schur ZMR 2000, 802, 806).Es ist allgemein anerkannt, dass das Vorliegen verbotener Eigenmacht im Hinblick auf die nach dem Gesetz herausgehobene Bedeutung des Besitzschutzes regelmäßig schon für sich einen ausreichenden Verfügungsgrund darstellt (OLG Koblenz RdL 2000, 236 = OLGR 2001, 2; OLG Rostock OLG-NL 2001, 279, 280; KG ZMR 2000, 818;… Münchener Kommentar/Joost § 861 Rdn. 16 jew. m.w.N.).
- OLG Brandenburg, 02.07.2009 - 5 U 26/09
Anspruch wegen Besitzstörung: Beeinträchtigung eines lebenslangen eingetragenen …
Angesichts der überragenden Bedeutung, dem der Grundsatz von Treu und Glauben in der gesamten Rechtsordnung zukommt, ist aber die Berücksichtigung des § 242 BGB im Rahmen von Besitzschutzansprüchen nicht gänzlich ausgeschlossen (BGH NJW 1978, 2157, 2158; KG ZMR 2000, 818, 821). - OLG München, 23.03.2020 - 32 U 265/20
Besitzrechtsschutz des Mieters gegen Baumaßnahmen in einer WEG
- OLG Düsseldorf, 17.11.2020 - 11 W 21/20
Vertragswidriger Verkauf von Mietfahrzeugen in das Ausland; Petitorische …
Jedenfalls in einer solchen Konstellation sind nach zutreffender Ansicht des Landgerichts und der in der Entscheidung vom 06.05.2020 zitierten Fundstellen (…z.B. BeckOGK/Götz, BGB, § 863 Rn. 55 m.w.Nw. und KG Berlin, Beschluss vom 03. Mai 1999 - 25 U 1675/99 -, juris) die petitorischen Einwendung der Eigentümerin auch im einstweiligen Verfügungsverfahren zu berücksichtigen und ein schützenswertes Interesse des Antragstellers an der (ungehinderten) Durchsetzung der Besitzschutzansprüche infolge verbotener Eigenmacht nicht ersichtlich.